Unsere Preise richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und setzten sich zusammen aus:
Während des Notdienstes
rechnen wir der GOT entsprechend mindestens zum 2-fachen Satz, zuzüglich einer Notdienstgebühr von 50€ (netto), ab.
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag für die geplante Behandlung.
Auch eine direkt Abrechnung mit Ihrer Kranken- oder OP- Versicherung ist möglich.
Bezahlmöglichkeiten:
Seit dem 22.11.2022 gilt eine neue gesetzlich vorgeschriebene Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundes-Tierärzte-Kammer. Bitte sehen Sie aufgrund des hohen Aufkommens von telefonischen Nachfragen bei uns bezüglich der Gebührenordnung ab.
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